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Barrierefreiheit bei 
psychischer Erkrankung

Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt? 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) der Vereinten Nationen von 2006 regelt detaillierter als die bislang bestehenden Menschenrechtskonventionen, welche Rechte der Staat Menschen mit Behinderungen gewährleisten muss.

Die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich nur auf die volle und gleichberechtigte Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle MmB, ohne jede Diskriminierung auf Grund von Behinderung Gleichstellung der von Menschen mit Behinderungen. Im Bezug auf Barrierefreiheit enthält sie Regelungen, die die sich auf die Nutzbarkeit von Informationen,  Diensten, Gegenständen, Einrichtungen, Produkten etc. schließlich für uns Alle auswirken. Sie macht damit deutlich, dass Barrierefreiheit unteilbar ist.


Nachdem wir festgestellt haben, dass Menschen mit psychischer Erkrankung kaum über die Barrierefreiheit Bescheid wissen, haben wir einen WORKSHOP zur Barrierefreiheit konzipiert, den wir Klient:innen/Kund:innen von psychosozialen Organisationen anbieten. Bei Interesse  einfach Kontakt mit uns aufnehmen.

Veranstaltungstipp: Barrierefreiheitskongress am 30.Oktober 2025!
Mittlerweile gibt es im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes eine Verpflichtung für große Unternehmen und Organisation, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen und entsprechend zu schulen. Diese Schulungen sowohl für Unternehmen, als auch für zukünftige Beauftragte wird durch unseren Kooperationspartner Inclusion24 GmbH durchgeführt. Wichtig ist für uns auch die Barrieren im psychosozialen Bereich mitzudenken. 

Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit

Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt. Doch was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich genau?

 

Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen nicht aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit heißt, dass auch Barrieren in den Köpfen abgebaut werden müssen.

Bis jetzt war die Barrierefreiheit bei psychosozialer Behinderung/psychischer Erkrankung noch wenig Thema. Es fehlt an Forschung, Normen und vielem mehr.

Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen. Und was Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen – nämlich Texte in Leichter Sprache oder mit Bebilderungen – nutzt auch vielen anderen: Menschen, die wenig Deutsch sprechen, die nicht oder kaum lesen können oder sich an einem Ort nicht auskennen.

Barrierefreiheit geht Menschen ohne Behinderung auch deswegen an, weil sie irgendwann womöglich selbst auf gut zugängliche Gebäude, Leichte Sprache oder die Kommunikation über Computer angewiesen sind. Denn Tatsache ist: Nur vier Prozent aller Behinderungen sind angeboren. In den allermeisten Fällen löst eine Krankheit die Behinderung aus, auch Unfälle können eine Ursache sein.

Es wird Zeit, dass auch Barrierefreiheit für Menschen mit psychosozialer Behinderung/psychischer Erkrankung mehr Berücksichtigung findet.
Im Rahmen der Arbeit im Bundesbehindertenbeirat, haben wir einige Punkte erarbeitet, die als Beispiele für Barrieren und deren Behebung gelten sollen
----> Barrieren für Menschen mit psychischer Erkrankung (PDF)

Spendenkonto: Erste Bank, IBAN: AT67 2011 1842 9173 6600

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